Psychotherapie in Fachausbildung unter Lehrsupervision
Als Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision bin ich berechtigt, eigenständig psychotherapeutisch zu arbeiten und meine Tätigkeit wird regelmäßig durch durch erfahrene Psychotherapeut:innen supervidiert.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich im Rahmen meiner Tätigkeit der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 15 Psychotherapiegesetz.
Das bedeutet, dass alle persönlichen Informationen und Inhalte, die im Rahmen der Therapie besprochen werden, streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Nur in Ausnahmesituationen, etwa bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, kann diese Verschwiegenheit zum Schutz der Betroffenen eingeschränkt werden.
Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen, sowie darum, Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen an die Therapie zu besprechen. Gemeinsam klären wir, ob eine Zusammenarbeit passend ist. Zudem werden die Rahmenbedingungen besprochen – etwa die Häufigkeit der Sitzungen sowie die Kosten und Zahlungsmodalitäten. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist aufgrund meines Ausbildungsstandes nicht möglich. Auf Anfrage biete ich jedoch auch Therapieplätze zu einem Sozialtarif an.
Das Erstgespräch dauert 30 Minuten und ist kostenfrei.
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen muss der Termin in Rechnung gestellt werden, da der reservierte Zeitraum kurzfristig nicht mehr vergeben werden kann.
